In diesem Artikel geht es um eine neue Form der Genveränderung. Um Eingriffe am lebenden Organismus um vorbestimmte Gensequenzen – in sogenannten Punktmutationen – sofort zu verändern. Das ganze nennt sich Crispr, ist günstig und unkompliziert. Also relevant für Unternehmen. Ein Statusbericht.
Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich erklärt, wie Crispr funktioniert. In der Zwischenzeit zeigte sich, welche Unternehmen umfangreich in die Crispr Revolution investieren. Auffallend sind Saatguthersteller. In einem Beitrag bei Wired zeigt Amy Webb vom Think Tank Future Today Institute einen dringenden Bedarf zur Diskussion auf. Warum?
Der Hintergrund dieses Bedarfs ist u.a. ein geopolitischer. Während in westlichen Ländern nur unter strengen (ethischen) Vorgaben mit Crispr gearbeitet werden darf ist in China alles einfacher geregelt. Warum aber braucht es Regeln? Die Auswirkungen von Crispr sind im wahrsten Sinne evolutionär. Verändert man das Genom einer Pflanze oder eines Menschen durch Crispr wird die neue Geninformation durch natürliche Fortpflanzung an die nächste Generation weitergegeben. Unerwünschtes wird entfernt, erwünschtes massgeschneidert eingebaut.
Warum aber die Aufregung? Der Mensch kommt mit Crispr dem sehr nahe, was der Historiker Yuval Noah Harari in seinem Buch „Homo Deus“ als „gottgleich“ bezeichnet (Lesebefehl!).
Was machen die Saatguthersteller? Für sie ist Crispr eine Lösung gegen unzählige Probleme: Hoher Pestizidverbrauch, Resistenzen gegen Schädlinge und der hohe Ertrag. In diesem Zusammenhang wird die Übernahme von Syngenta durch ChemChina besonders interessant. Syngenta setzt bereits auf Crispr. Mit dem neuen Besitzer aus Asien dürfte einiges einfacher werden. Einen ausführlichen wissenschaftlichen Erguss zum Thema Agricultural Genetics findet sich bei Nature.
Während in China die Wissenschaftler an der Kommerzialisierung arbeiten, brüten im Westen die Ethikvorstände über der Crispr Frage.
Und was tut die offizielle Schweiz? Einen Bedarf mit einem neuen Gesetz sieht der Bundesrat nicht. Am 17. August 2016 beantwortete dieser einen Vorstoss der Grünen Nationalrätin Maya Graf wie folgt:
Mit den verschiedenen rechtlichen Instrumenten sowohl im Gentechnikgesetz (Art. 12) als auch im Landwirtschaftsgesetz (Art. 159a) kann der Bundesrat schon heute ein allfälliges Inverkehrbringen von Produkten der neuen Züchtungstechnologien kontrollieren
Die gesetzlichen Instrumente in der Schweiz seien also ausreichend. Trotzdem hält der Bundesrat fest, dass die Entwicklungen intensiv beobachtet werden müssen. Eine Meinung, die ich teile.
Bild von Nature